Stans NW: Tempoverstösse bei Einsatzfahrten – Polizei, Feuerwehr und Sanität entlasten
Bei Rettungseinsätzen von Blaulichtorganisationen kommt es immer wieder zu Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Ein Vorstoss zielt darauf ab, das Verfahren bei der Prüfung solcher Übertretungen zu ändern, um den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu verringern.
Der Regierungsrat anerkennt das Potenzial für Optimierungen, betont aber zugleich, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze der Gleichbehandlung gewahrt bleiben müssen.
Rettungsdienste wie Polizei, Sanität und Feuerwehr leisten ihre Einsätze häufig unter erheblichem Zeitdruck, um Menschenleben zu schützen oder Gefahren abzuwenden. Bei dringlichen Blaulichtfahrten kann es entsprechend zu Tempoüberschreitungen kommen.
Diese werden aufgrund der Rechtssicherheit und aus Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmenden geprüft. In einer Interpellation wollen Landrat Alexander Schuler, Wolfenschiessen, und Mitunterzeichnende vom Regierungsrat wissen, wie er zu dieser Praxis steht, wie andere Kantone dies handhaben und ob Spielraum für pragmatischere Vorgehensweisen besteht.
Der Interpellant betont, dass solche Verfahren erheblichen Aufwand verursachen und für die Einsatzkräfte auch eine Hemmschwelle für Blaulichtfahrten darstellen können.
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort auf den Vorstoss fest, dass die Praxis den bundesrechtlichen Vorgaben entspricht: Einsatzfahrten sind straflos, wenn Dringlichkeit besteht, Warnsignale verwendet werden und die gebotene Sorgfalt eingehalten wird.
Aufgrund des Legalitätsprinzips müssen Strafverfolgungsbehörden mögliche Verkehrsdelikte jedoch stets prüfen. Dieses Prinzip gewährleistet die einheitliche Anwendung des Strafrechts und verhindert eine Ungleichbehandlung.
In Nidwalden beurteilt die Staatsanwaltschaft, ob die Voraussetzungen der Straflosigkeit erfüllt sind.
In der Praxis zeigt sich, dass die grosse Mehrheit der überprüften Fälle ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt. In den Jahren 2024 und 2025 wurden gemäss Statistik der Kantonspolizei gesamthaft 821 Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Blaulichtfahrten registriert. 28 davon (3.4 %) entfielen auf den Verzeigungsbereich. In keinem Fall kam es zu einer strafrechtlichen Verurteilung.
Die restlichen 793 Überschreitungen lagen vorwiegend im unteren Bereich des Ordnungsbussenrechts (bis 120 Franken). Zu den Verfahrensausgängen führt die Staatsanwaltschaft keine systematische Auswertung. Insbesondere werden Fälle ohne Verfahrenseröffnung und eingestellte Verfahren nicht gesondert erfasst.
Trotz des geringen strafrechtlichen Handlungsbedarfs entsteht ein administrativer Aufwand für alle beteiligten Stellen. Ein Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass sich die Unterschiede weniger in der materiellen Rechtslage, als vielmehr in der Organisation der Prüfung zeigen.
Während einzelne Kantone einen Teil dieser Vorprüfung faktisch bereits auf polizeilicher Ebene vornehmen, erfolgt sie in Nidwalden konsequent bei der Staatsanwaltschaft, die sich auf die Ermittlungen der Polizei und Dokumentationen der Einsatzkräfte stützt. Der Regierungsrat anerkennt, dass dieser Aufwand vor allem bei eindeutig gerechtfertigten Einsatzfahrten im Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit stehen kann.
Die Strafverfolgungsbehörden haben Bereitschaft signalisiert, die organisatorischen Abläufe zu überprüfen, insbesondere auch, ob auf Basis bestimmter Kriterien eine abschliessende Beurteilung bereits auf Stufe Polizei erfolgen kann. «Ziel ist es, bei klar gerechtfertigten und geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine effizientere Abwicklung zu ermöglichen, was seitens Regierungsrats klar unterstützt wird», so Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Der Regierungsrat betont jedoch, dass dieser Schritt im Einklang mit dem Legalitätsprinzip erfolgen muss. Die rechtsstaatlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit müssen unverändert gewährleistet bleiben.
Quelle: Kanton Nidwalden
Bildquelle: Symbolbild © Philipp Ochsner/Polizei.news
