Junger Automobilist kracht frontal in Ampel

(Döttingen AG). Ein junger Automobilist verlor am frühen Sonntagmorgen in Döttingen die Kontrolle über seinen Kleinwagen.

Dieser prallte frontal gegen den Mast einer Lichtsignalanlage. Der Verunfallte blieb unverletzt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Sonntag, 11. Oktober 2026, kurz vor 6 Uhr
  • Lenker: 22-jähriger Automobilist
  • Fahrzeug: Citroën C1
  • Kollision: frontal gegen den Mast eines Fussgänger-Lichtsignals
  • Folge: Mast aus der Verankerung gerissen, Auto demoliert
  • Unfallursache laut Polizei: übersetzte Geschwindigkeit
  • Massnahme: Führerausweis vorläufig abgenommen
  • Technik: Unfallwagen wegen geltend gemachtem Bremsdefekt sichergestellt

Frontalkollision mit Lichtsignalmast

Der Unfall ereignete sich am Sonntag, 11. Oktober 2026, kurz vor sechs Uhr auf der Surbtalstrasse in Döttingen. Von Tegerfelden kommend, fuhr der 22-jährige Lenker eines Citroën C1 auf die Kreuzung im Dorfzentrum zu. In der Folge prallte der Kleinwagen frontal gegen den Mast des Fussgänger-Lichtsignals. Die Wucht der Kollision riss diesen aus der Verankerung, wobei das Auto demoliert zum Stillstand kam.




Ambulanz bringt Lenker ins Spital

Eine zuerst eingetroffene Patrouille des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit traf den 22-jährigen Lenker äusserlich unversehrt an. Eine Ambulanz brachte den Verunfallten ins Spital. Wie sich dort bestätigte, war er nicht verletzt.

Lenker schildert Ausweichmanöver bei Rotlicht

Wie der Verunfallte der Kantonspolizei schilderte, habe die Ampel auf Rot gewechselt. Um nicht mit dem davor haltenden Auto zusammenzustossen, sei er ausgewichen und trotz Vollbremsung gegen den Mast geprallt.

Polizei geht von übersetzter Geschwindigkeit aus

Als Unfallursache geht die Kantonspolizei Aargau von übersetzter Geschwindigkeit aus. Sie verzeigte den 22-Jährigen an die Staatsanwaltschaft und nahm ihm den Führerausweis vorläufig ab. Weil er zusätzlich einen Defekt an der Bremse geltend machte, stellte die Kantonspolizei den Unfallwagen für technische Abklärungen sicher.


Polizei.news informiert

🚗 Warum Geschwindigkeit und Abstand zusammengehören

Wer hinter einem anderen Fahrzeug fährt, muss genügend Abstand halten, um auch bei überraschendem Bremsen rechtzeitig anhalten zu können. Wie viel Abstand nötig ist, hängt unter anderem von Geschwindigkeit, Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen sowie vom Fahrzeug ab.

Mit zunehmendem Tempo verlängert sich der Anhalteweg deutlich. Die BFU rechnet bei trockener Fahrbahn mit rund 20 Metern bei 30 km/h und knapp 40 Metern bei 50 km/h. Der Anhalteweg setzt sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammen.

Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ist zudem kein Tempo, das unter allen Umständen ausgeschöpft werden darf. Sie muss den aktuellen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst werden.

Im vorliegenden Fall macht der Lenker zusätzlich einen Bremsdefekt geltend. Ob tatsächlich ein technischer Mangel vorlag und welche Bedeutung dieser für den Unfall hatte, ist Gegenstand der angeordneten technischen Abklärungen.


 

Quelle: Kantonspolizei Aargau / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau

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